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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen

§ 1 Geltungsbereich / Anbieter

Anbieter und Vertragspartner ist  die Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen. Alle Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.jugendweihegemeinschaft.de im Impressum.

Für sämtliche Verträge zwischen der Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen und dem anderen Vertragspartner gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Die Angebote der Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Interessenten dar, ein verbindliches Angebot abzugeben.

Die Abgabe des Angebots erfolgt durch Nutzung der von der Jugendweihe-gemeinschaft e.V. Nordhausen auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Eingabemasken oder durch Nutzung des zum Ausdruck bereitgehaltenen Formulars. Mit der Absendung der Daten an die Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen per Internet oder per Post gibt der Interessent ein verbindliches Angebot ab. Die Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen ist nicht verpflichtet, das Angebot des Interessenten anzunehmen. Nach Zugang der Mail oder des Telefax bei der Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen erhält der Interessent unverzüglich eine Eingangsbestätigung. In der Eingangsbestätigung werden die Details des Vertrages wiedergegeben. Die Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme des Angebots durch die Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen.

Die Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen kann das Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Die Auftragsbestätigung kann auch gleichzeitig mit der Eingangsbestätigung verbunden sein. Erhält der Interessent nicht binnen 14 Tagen eine Auftragsbestätigung, ist er an sein Angebot nicht mehr gebunden.

Die Anmeldung der Angebote der Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen ist erst nach vollständiger Bezahlung rechtskräftig.

§ 3 Preise

Der Preis der zusätzlichen Eintrittskarte versteht sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Kosten des Versands, sofern Versandkosten anfallen. Alle weiteren Preise sind von der Mehrwertsteuer befreit.

§ 4 Zahlungsbedingungen / Rücktritt

Die Zahlung ist mit Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder Einzahlung  innerhalb von 4 Wochen. Zahlt der Vertrags-partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung nicht  kommt er durch Mahnung der Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen in Verzug. Die Jugendweihegemein-schaft e.V. Nordhausen ist nach Verzugseintritt berechtigt, vom Vertrag zurück-zutreten. Das Recht der Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen Schadener-satz zu verlangen, bleibt vom Rücktritt unberührt.

Rücktrittsfristen

Die Anmeldung zur Jugendweihe kann nur schriftlich gekündigt werden. Bei Abmeldung bis 31.01. entstehen keine Kosten. Nach Ablauf des o.g. Termins erfolgt nur in Ausnahmefällen eine Rückerstattung.

§ 5 Haftung

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbe-schränkt. Wenn die Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn die Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.

§ 6 Widerrufsrecht

Ist der Vertragspartner Unternehmer hat er kein Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher.

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Der Widerruf ist zu richten an:

Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen

Vor dem Dorf 9a  99734 Nordhausen

oder der per Mail an: info@jugendweihegemeinschaft.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung § 7 Mängelhaftung

Die Ansprüche des Vertragspartners bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Aufrechnungsverbot

Gegen Forderungen der Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Vertragspartners ist unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.

§ 9 Fotorechte

Alle durch die Jugendweihegemeinschaft erstellten Video, -Ton und Fotoaufnahmen dienen ausschließlich der Werbung für Internet und Presse. Der Verein darf dieses Material veröffentlichen und zu seinem Zweck archivieren. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur nach Zustimmung der Eltern. Ausgenommen ist der Videoverkauf an die Eltern selbst.

§ 10 Schlussbestimmungen

Der zwischen der Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen und dem Interessenten geschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitig-keiten, derjenige der sich aus dem Vereinssitz von Jugendweihegemeinschaft e.V. Nordhausen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt. Gleiches gilt wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Sollten einzelne oder mehrere Regelungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

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